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Isa
by on January 30, 2020
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Die für Verbraucher kostenlose Plattform REKLAMATION.COM hat aktuell eine Beschwerde veröffentlicht, die ein generelles Problem anspricht: die begrenzte Gültigkeit von Geschenkgutscheinen.
Michaela B. hatte versucht, einen Gutschein im Wert von 100,00 Euro dreizehn Tage nach Ablauf einzulösen. Der Anbieter, Jochen Schweizer GmbH, verwies auf die Dreijahresfrist und zeigte sich alles andere als kulant. Michaela B. schlug daraufhin vor, eine Verlängerungsgebühr von 25,00 Euro zu bezahlen oder den Gutschein für ein alternatives Event zu verwenden, das nur 70,00 Euro kostet. Auch hier lehnte der Veranstalter ab.
Rein juristisch gesehen, ist der Eventanbieter im Recht. Nichtsdestotrotz sind vor drei Jahren einhundert Euro bezahlt worden - nun also ohne Gegenleistung. "Du bist, was Du erlebst", so der Slogan. Das hatte sich die verärgerte Beschenkte sicherlich etwas anders vorgestellt.
Letzte Chance ist die öffentliche Reklamation. Schließlich ist es nicht verboten, den Gutschein wenige Tage nach Ablauf der Gültigkeit einzulösen. Es erfordert lediglich etwas guten Willen!
Prinzipiell lässt sich alles öffentlich reklamieren - von schimmligem Kohl bis hin zu defekter Hightech finden sich aktuelle Vorgänge. Manche Verbraucher wählen gleich den Weg in die Öffentlichkeit, andere erst nach erfolglosen Direktkontakten. Die vermeintlichen Bagatelle- oder Einzelfälle können für einen gewaltigen Imageschaden sorgen, wenn sie direkt neben dem Firmenlogo sachlich aber schonungslos geschildert werden. Ganz besonders, wenn gleich mehrere Fälle gelistet sind.
Eine negative Bewertung wird nur von speziell Interessierten wahrgenommen - eine öffentliche Reklamation ist für alle sichtbar. Der Druck auf den Anbieter nimmt zu wie auch die Chancen der Verbraucher, eine Entschädigung zu erhalten. Je mehr dieses Verfahren in der öffentlichen Wahrnehmung steigt, desto größer sind die Erfolgsaussichten.
Wird die Reklamation als unbegründet erachtet, gibt es die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Im günstigsten Fall reagiert der gerügte Anbieter mit Verbesserungen in Qualität und Service. So haben alle etwas davon. https://reklamation.com/muster
Posted in: software
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