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Isa
by on May 24, 2020
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Am Montag werden die meisten aller Reklamationen auf REKLAMATION.COM geschrieben. Das steht in einer kürzlich veröffentlichten Statistik [1] Eine davon in der Reihe „Geschichten von Verbrauchern aus dem Reklamationsalltag“ finden Sie hier in diesem Artikel.

Auch Reguläre Einkäufe, wie ein neues Möbelstück, welche eine Familie mit zwei berufstätigen Eltern nur am Wochenende tätigen kann, zählen dazu. Hierzu haben wir uns die Reklamation von Melih K., am 24.02.2020 veröffentlicht (ein Montag) [2] einmal genauer angeschaut..

Melih K. beschreibt darin seinen Samstagseinkauf, über 4 Stühle, zwischen dem Einkauf am Samstag und der Reklamation am Montag, hat sich Melih K. mit dem den bestellten Möbeln intensiv auseinandergesetzt und ist, vermutlich auch nach Rücksprache mit seiner Frau und der weiteren Familie zu dem Entschluss gekommen, dass Freischwinger zwar schön aussehen, aber für seine Zwecke, vier ganz normale Stühle mit 4 Beinen besser zu ihm und seiner Familie passen.

„Der nachfolgende Montag“
Daraufhin hat sich Melih K. gleich Montag früh mit dem Kundenservice vom Lieferanten auseinandergesetzt und wie er selbst beschreibt „den ersten Schock erlebt“ er könne die Lieferung stornieren und müssen dazu aber 25 % Stornierungsgebühr zahlen. Als Begründung sagte der Mitarbeiter des Kundenservice, er müsse das verlangen, weil die Wahre vom Zulieferer schon bestellt und an das Lager vom Möbelhändler geliefert wurde. Melih K. stellte das infrage und nach einen Hin und Her mit dem Kundenservice, reduzierte dieser die Stornierungsgebühr auf 10 %. Obwohl der Kundenservice Mitarbeiter im ersten Schritt gesagt habe, weil die Wahre schon ins Lager geliefert wurde, müsse er gemäß dem Kaufvertrag 25 % Stornierungsgebühr bezahlen. Für Melih K. zahlte sich die Hartnäckigkeit von Melih K. bei der Stornogebühr aus.

Rein rechtlich ist es so, dass der Möbelhändler die Stornierungsgebühr von 25 % verlangen darf, wenn diese im Kaufvertrag steht und der Käufer diese mitunterschrieben hat. Sagt Max Jelinek Rechtsanwalt & Mediator [3]

Dennoch findet Melih K. die 10 % Gebühr, was bei seinem Kauf 107 € ausgemacht hat, überzogen und wolle wenigstens darüber einen Gutschein haben, damit er vermutlich einen Satz Tischdecken für seinen Esszimmertisch kaufen konnte. Leider ließ sich der Möbelhändler darauf nicht ein und Melih K. wird vermutlich den vollen Preis seiner Tischdecken bezahlen müssen. Daraufhin stellte Melih K., bei seiner Reklamation öffentlich die Frage an den Möbelhändler „ob Höffner eine Strategie bevorzugt, gegen Kundenrechte zu handeln oder ist die Kundenzufriedenheit wichtiger?“

Und da sind wir wieder beim Reklamationsmontag!
Der Verbraucher hat sich nach dem Wochenendkauf, gleich montags an den Händler gewandt, dieser war aber nicht kulant genug und deshalb hat der Kunde eine öffentlich wirksame Reklamation abgesetzt.

Gleich ein Tag nach der öffentlichen Reklamation hat sich der Möbelhändler an Herrn Melih K. gewendet und im Sinne von Familie K. und dem Möbelhändler hoffen wir das eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien gefunden wird.
[1] https://reklamation.com/statistik#reklamation-wochenstatistik
[2] https://reklamation.com/hoeffner/hoeffner-mannheim-esszimmer/stornierungsgebuehr-10
[3] https://www.anwalt.de/rechtstipps/kaufreue-stornokosten-beim-moebelkauf-erfolg-durch-mediation-insbesondere-durch-shuttle-mediation_036984.html
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